Verordnung

Anleitung für Ihr Praxis­verwaltungs­system

Wie gewohnt können Sie zanadio in Ihrem PVS verordnen. In der Regel genügt es, in der Suchmaske nach „zanadio“ zu suchen. Unten finden Sie eine Anleitung für Ihr System.

Hände tippen auf der Tastatur eines Laptops, daneben ein Stethoskop

Einfach verordnen – ohne Mehraufwand

Ärzt:innen aller Fachrichtungen sowie Psychotherapeut:innen können zanadio verordnen, per Muster 16 oder E-Rezept. Die Verordnung ist budgetneutral: Sie belastet weder Ihr Arznei- noch Ihr Heilmittelbudget, Regressrisiken entstehen nicht.

Indikation dokumentieren

Adipositas mit ICD-10 E66.00 oder E66.01 (BMI 30–40 kg/m²) im PVS dokumentieren. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für DiGA; die korrekt hinterlegte Diagnose sichert Ihre Verordnung ab.

Rezept ausstellen

Per Muster 16 oder E-Rezept, mit drei Angaben: „Digitale Gesundheitsanwendung“, PZN 16898701, zanadio. Die Verordnung gilt für jeweils 90 Tage. Beim E-Rezept erstellen Sie zusätzlich den Patientenausdruck und geben ihn mit; Ihre Patient:innen benötigen ihn zur Einlösung.

Zu den Anleitungen

Patient:in zur Einlösung informieren

Die Einlösung übernimmt der kostenlose Rezeptservice des Herstellers, alternativ direkt die Krankenkasse. Danach nutzen Ihre Patient:innen die App eigenständig, ohne Mehrarbeit für Ihre Praxis.

Verlaufskontrolle und Folgeverordnung

Vereinbaren Sie nach rund 10 Wochen einen Termin zur Verlaufskontrolle. Grundlage ist der Nutzungsbericht, den Ihre Patient:innen aus der App exportieren. Hausärzt:innen und Internist:innen* rechnen die Kontrolle über GOP 01473 (8,15 €) ab, zweimal jährlich in nicht aufeinanderfolgenden Quartalen. Folgeverordnungen sind möglich und laufen über denselben Weg.

*ohne Schwerpunkt sowie mit Schwerpunkt Angiologie, Endokrinologie, Gastroenterologie und Kardiologie

Gut zu wissen

  • zanadio kann mit anderen DiGA kombiniert werden.
  • Für Privatversicherte ist die Kostenübernahme tarifabhängig und sollte vor der Verordnung geklärt werden.

Zwei Wege zur Verordnung

Die Verordnung einer DiGA erfolgt analog einer Arzneimittelverordnung auf einem Kassenrezept (Muster 16) — entweder digital über Ihr Praxisverwaltungssystem oder manuell.

Anleitungen nach System

Wählen Sie Ihr System — die Anleitungen öffnen sich in einem neuen Tab.

Manuelle Rezepterstellung

Alternativ kann die zanadio-Verordnung auch manuell auf einem Kassenrezept (Muster 16) erfolgen. Auf dem Rezept müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • die Bezeichnung „Digitale Gesundheitsanwendung“
  • die PZN von zanadio „16898701“
  • der Produktname, also „zanadio“
Muster-16-Kassenrezept, im Verordnungsfeld hervorgehoben: „Digitale Gesundheitsanwendung“, PZN 16898701, zanadio