Adipositas-Behandlung

Adipositas: Was zahlt die Krankenkasse?

Medizinisch geprüft von Dr. med. Johannes von Büren

Zuletzt aktualisiert am

Was zahlt die Krankenkasse bei Adipositas?

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Was muss die Krankenkasse bei Adipositas zahlen?

Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gilt Adipositas ab einem Body-Mass-Index (BMI) von 30 kg/m² [1]. Die Voraussetzung, dass die Krankenkassen Therapiemaßnahmen bezuschussen oder die Kosten übernehmen, ist die Diagnose „Adipositas“. Ärzt:innen stellen sie ab einem BMI von 30 kg/m².
Kennst du deinen BMI?

Der BMI ist ein Maß zur Bewertung des Körpergewichts. Mit ihm kannst du herausfinden, ob du Übergewicht hast.

Bei diesen Adipositas-Behandlungen übernehmen Krankenkassen teilweise oder komplett die Kosten:

  • Digitale Adipositas-Therapie als App
  • Ernährungstherapie
  • Bewegungstherapie
  • Verhaltenstherapie
  • Adipositas Kur
  • Bariatrische OP

➚ Lies hier mehr über die Therapiemöglichkeiten von Adipositas.

  • *Behandlung: Digitale Adipositas-Therapie zanadio · Kostenübernahme: 100 % · Voraussetzungen*: BMI 30–40, ärztliche Verordnung
  • *Behandlung: Ernährungstherapie · Kostenübernahme: Individuell, Zuschuss · Voraussetzungen*: Notwendigkeitsbescheinigung, ärztliche Verordnung
  • *Behandlung: Bewegungstherapie · Kostenübernahme: Individuell, Zuschuss · Voraussetzungen*: Ärztliche Verordnung
  • *Behandlung: Verhaltenstherapie · Kostenübernahme: 100 % · Voraussetzungen*: Psychische Erkrankung
  • *Behandlung: Adipositas Kur · Kostenübernahme: 100 % · Voraussetzungen*: Adipositas mit Begleit-, Folgeerkrankungen
  • *Behandlung: Bariatrische OP (Magenverkleinerung) · Kostenübernahme: Individuell · Voraussetzungen*: Adipositas, Erschöpfung konservativer Therapiemaßnahmen (MMK)

Kostenzuschuss bei Ernährungstherapie

Um einen Zuschuss für eine Ernährungstherapie zu erhalten, brauchst du eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung. Diese wird von deiner Ärztin oder deinem Arzt ausgestellt. Darin muss die Diagnose Adipositas vermerkt sein.

Die Krankenkasse bezuschusst die Ernährungstherapie, wenn eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt, die durch Ernährung positiv beeinflusst werden kann [2]. Bei einem BMI unter 30 kg/m² ist eine Bezuschussung ebenfalls möglich, zum Beispiel bei:

  • Insulinresistenz
  • Bluthochdruck (Hypertonie)
  • Fettstoffwechselstörung
  • Fettleber
  • Diabetes Typ 2

Was übernehmen die Krankenkassen?

Wie hoch der Zuschuss zur Ernährungstherapie ist, unterscheidet sich von Krankenkasse zu Krankenkasse und sogar innerhalb derselben Kasse. Manche übernehmen einen größeren Teil der Kosten, andere nur wenig. In Einzelfällen übernehmen sie die Kosten komplett [2].

Am besten fragst du direkt bei deiner Krankenkasse nach, welche Bedingungen und Beträge aktuell gelten.➚ Hier findest du den Kontakt zu deiner Krankenkasse.

Erstattungsbeträge ausgewählter Krankenkassen

Die folgende Übersicht zeigt dir, wie viel ausgewählte Krankenkassen für eine Ernährungstherapie bezuschussen. Die Beträge gelten als Höchstgrenzen und können je nach Antrag oder Tarif abweichen.

  • *Krankenkasse: Techniker · Erstattung für Erstberatung: max. 45 € · Erstattung für Folgeberatung: max. 30 € · Zuzahlung*: max. 165 €
  • *Krankenkasse: DAK · Erstattung für Erstberatung: max. 35 € · Erstattung für Folgeberatung: max. 23 € · Zuzahlung*: max. 127 €
  • *Krankenkasse: Barmer · Erstattung für Erstberatung: max. 40 € · Erstattung für Folgeberatung: max. 30 € · Zuzahlung*: max. 160 €

Voraussetzung für Zuschuss

Die Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Therapie durch professionelle, zertifizierte Ernährungsberater:innen durchgeführt wird. Sie haben eine Berufsausbildung oder ein Studium und verfügen zudem über ein Zertifikat, welches sie dazu berechtigt, mit den Krankenkassen abzurechnen. Die meisten Kassen bezuschussen fünf Stunden Ernährungstherapie pro Jahr. Eine Stunde kostet etwa zwischen 75 und 100 Euro.

Kostenübernahme von Ernährungsberatung

Wenn du eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen möchtest, kann deine Krankenkasse die Kosten unter bestimmten Bedingungen bezuschussen. Voraussetzung ist, dass bei dir eine Erkrankung vorliegt, die durch Ernährung beeinflusst werden kann. Dafür stellt dir deine Ärztin oder dein Arzt eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung aus.

Bezuschusst wird die Beratung, wenn sie nach § 43 SGB V erfolgt und von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt wird. Diese Fachkräfte haben eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich Ernährung abgeschlossen und zusätzlich ein Zertifikat, das zur Abrechnung mit der Krankenkasse berechtigt.

Die meisten Krankenkassen bezuschussen bis zu fünf Beratungseinheiten pro Jahr. Eine Beratung kostet je nach Anbieter etwa 75 bis 100 Euro pro Stunde [4].

Dabei akzeptieren Krankenkassen die Zertifizierung durch folgende Verbände:

  • DGE – Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
  • VDOE – Berufsverband Oecotrophologie e.V.
  • VDD – Verband der Diätassistenten / Deutscher Bundesverband e.V.
  • VFED – Verband für Ernährung und Diätetik e.V.
  • Quetheb e.V.
  • UGB – Vereine für Unabhängige Gesundheitsberatung

➚ Hier findest du mehr Informationen zu dem Thema Ernährungsberatung.

Kostenübernahme von Adipositas-Medikamenten

Mittlerweile stehen verschiedene Medikamente zur Verfügung, die Einfluss auf das Körpergewicht nehmen können. Hierunter fallen z. B. Wegovy und Ozempic mit dem WirkstoffSemaglutid. Die beiden Medikamente gehören umgangssprachlich zu der Inzwischen gibt es mehrere Medikamente, die das Körpergewicht beeinflussen können. Dazu gehören zum Beispiel Wegovy und Ozempic mit dem Wirkstoff Semaglutid sowie Saxenda mit Liraglutid. Diese Medikamente werden oft als „Abnehmspritze“ bezeichnet.

Wegovy ist in Deutschland zur Behandlung von Adipositas zugelassen. Auch Saxenda darf bei Adipositas verordnet werden. Beide Medikamente sind für eine langfristige Anwendung vorgesehen. Verschrieben werden sie bei einem BMI ab 30 kg/m². Liegen bereits Begleiterkrankungen wie Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck oder Fettleber vor, ist eine Verschreibung auch ab einem BMI von 27 kg/m² möglich. Trotz Verschreibung tragen Versicherte die Kosten selbst, da sie nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

➚ Eine Übersicht von Medikamenten zur Gewichtsabnahme findest duhier.

Kostenübernahme von Gesundheitskursen

Auch wenn bei dir noch keine Adipositas vorliegt, kann deine Krankenkasse Gesundheitskurse bezuschussen. Diese Angebote unterstützen, Folgeerkrankungen wie Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck oder Fettleber vorzubeugen.

Viele Kassen fördern diese Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Prävention. Dazu gehören zum Beispiel Ernährungskurse, Bewegungsprogramme oder Online-Coachings. Diese Kurse unterstützen dich, gesünder zu leben und aktiv zu bleiben.

Wann erkennt die Krankenkasse einen Gesundheitskurs an?

Damit die Krankenkasse einen Gesundheitskurs bezuschusst, muss er bestimmte Kriterien erfüllen. Wichtig ist, dass der Kurs durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt ist. Diese prüft, ob der Kurs den Vorgaben des § 20 SGB V entspricht.

Zusätzlich muss der Kurs:

  • ein festes Start- und Enddatum haben
  • in einer geschlossenen Teilnehmergruppe stattfinden
  • einen klaren Ablauf mit definierten Inhalten bieten

Dauerangebote, bei denen du jederzeit einsteigen kannst, werden nicht bezuschusst.

Wie viele Gesundheitskurse pro Jahr werden übernommen?

Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen zwei zertifizierte Gesundheitskurse pro Kalenderjahr. Die Kurse können in Präsenz oder online stattfinden. Damit du den Zuschuss erhältst, solltest du mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten besuchen. Zum Nachweis erhältst du am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung. Diese reichst du bei deiner Krankenkasse ein, um dir einen Teil der Kosten erstatten zu lassen.

Die Höhe der Zuschüsse unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Es lohnt sich, vorher nachzufragen, welche Bedingungen bei deiner Kasse gelten.

Wie viel zahlen Krankenkassen für Gesundheitskurse?

  • *Krankenkasse: Techniker · Erstattung Präsenzkurs: max. 80% oder 75 € pro Kurs (2 x pro Jahr) max. 150 € pro Kompaktkurs (1x im Jahr) · Erstattung Onlinekurs: 100% (max. 100€ pro Kurs) · Eigene Kurse*: 100%
  • *Krankenkasse: DAK · Erstattung Präsenzkurs: max. 75 € pro Kurs (2 x pro Jahr) max. 150 € pro Kompaktkurs (1x im Jahr) · Erstattung Onlinekurs: bis zu 150 € pro Kompaktkurs (1× pro Jahr) · Eigene Kurse*: n. A.
  • *Krankenkasse: Barmer · Erstattung Präsenzkurs: max. 75 € pro Kurs (2 x pro Jahr) max. 150 € pro Kompaktkurs (1x im Jahr) · Erstattung Onlinekurs: bis zu 100 € pro Kompaktkurs (1× pro Jahr) · Eigene Kurse*: n. A.

Wichtig: Die tatsächliche Höhe des Zuschusses kann vom Anbieter, der Kursdauer und deinem Tarif abhängen.

Verhaltenstherapie bei Adipositas

Die Kosten für eine Verhaltenstherapie werden von der Krankenkasse nicht automatisch bei einer Adipositas-Diagnose übernommen. Eine Voraussetzung ist, dass zusätzlich eine psychische Erkrankung vorliegt, wie z.B. eine Essstörung, Depression oder Angststörung.

In diesem Fall kann deine Ärztin oder dein Arzt dich an eine Psychotherapie überweisen. Der Antrag auf Kostenübernahme wird dann von der Therapeut:in bei der Krankenkasse eingereicht. Wird der Antrag bewilligt, übernimmt die Krankenkasse die Behandlung vollständig. Falls dein Antrag abgelehnt wird, hast du die Möglichkeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Lass dich dabei gern durch deine behandelnden Fachpersonen unterstützen.

Depressionen und Essstörungen

Viele Menschen mit Adipositas erleben im Laufe der Zeit auch psychische Belastungen. Häufig treten Depressionen auf oder es liegt zusätzlich eine Essstörung vor, wie zum Beispiel das Binge-Eating-Syndrom.

In solchen Fällen kann deine Ärztin oder dein Arzt eine Psychotherapie verordnen. Die Therapeut:in stellt dann einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Wird dieser genehmigt, übernimmt die Kasse die Behandlung vollständig. Falls die Krankenkasse den Antrag ablehnt, kannst du schriftlich Widerspruch einlegen. Unterstützung bekommst du dabei von deiner behandelnden Praxis oder direkt von der Psychotherapeut:in.

Erfolg

Ich habe in der ganzen Zeit bei zanadio 14 Kg abgenommen

Nicole
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Bewegungstherapie

Ob und wie die Krankenkasse eine Bewegungstherapie bezuschusst, hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Deine Krankenkasse kann dir dann Programme nennen, die sie ganz oder teilweise übernimmt, z.B. Rehabilitationssport oder Bewegungskurse bei zertifizierten Anbieter:innen.

Am besten lässt du dich direkt von deiner Krankenkasse beraten. Sie kann dir sagen, welche Angebote in deiner Region anerkannt sind und wie hoch der Zuschuss ist. Wichtig ist, dass die Therapie von qualifizierten Fachkräften durchgeführt wird.

Rehasport ja, Personaltrainer nein

Rehabilitationssport (Rehasport) gehört zu den Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden können. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und die Teilnahme an einem anerkannten Kursangebot, zum Beispiel in Sportvereinen oder Rehazentren. Diese Angebote richten sich an Menschen mit chronischen Erkrankungen, darunter auch Adipositas.

Einzelstunden bei einem Personal Trainer werden dagegen nicht bezahlt. Diese Angebote zählen nicht zu den anerkannten Kassenleistungen. Anders als bei Bewegungsprogrammen im Rahmen der Prävention: Sie können von der Krankenkasse bezuschusst werden, selbst wenn keine Adipositas-Diagnose vorliegt.

Wichtig: Die Teilnahmequote muss oftmals bei mindestens 80 Prozent liegen, damit du einen Zuschuss erhältst.

➚ Lies hier mehr über dieBewegungstherapie bei Adipositas.

Auch Selbsthilfegruppen organisieren oft Aktivitäten wie gemeinsames Walking oder Schwimmen. Beim Adipositas Verband Deutschland e.V. findest du eine Übersicht der Selbsthilfegruppen in Deutschland.

Adipositas-Kur

Eine Adipositas-Kur kann stationär in einer Klinik oder ambulant durchgeführt werden. Sie umfasst in der Regel Bewegung, Ernährungstherapie und psychosoziale Unterstützung.

Der Antrag wird gemeinsam mit deiner Ärztin oder deinem Arzt gestellt. Wenn du gesetzlich versichert bist, übernimmt entweder die Krankenkasse oder die Rentenversicherung die Kosten – je nach Lebenssituation.

  • Bist du berufstätig?→ Die Rentenversicherung ist verantwortlich.
  • Bist du im Ruhestand?→ Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten.
  • Bist du privat versichert?→ Kostenübernahme abhängig vom Versicherungsvertrag. → Unterlagen prüfen oder bei der Versicherung nachfragen.

➚ Erfahre alles überAdipositas-Kuren und die Antragstellung.

Magen-OP: Wann zahlt die Krankenkasse?

Eine Magen-Operationwie ein Magenbypass oder ein Schlauchmagen kann in bestimmten Fällen von der Krankenkasse bezahlt werden. Dafür sollten jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Die wichtigsten Bedingungen sind:

  • DeinBMI liegt bei mindestens 40 kg/m² (Adipositas Grad 3).
  • Oder dein BMI liegt zwischen 35 und 40 kg/m² und du hast bereits Folgeerkrankungen wie Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck, Schlafapnoe oder eine Herz-Kreislauf-Erkrankung.
  • Du bist zwischen 18 und 65 Jahre alt
  • Eine Schwangerschaft liegt nicht vor

Bevor eine Magen-Operation in Betracht kommt, möchte die Krankenkasse sicherstellen, dass du bereits andere Behandlungswege genutzt hast. Dazu zählen sechs Monate Ernährungstherapie und Bewegungstherapie im Rahmen eines sogenannten multimodalen Konzepts (MMK). Dieses Konzept ist eine strukturierte Vorbereitung auf die Operation. Es umfasst verschiedene Bausteine, die dich dabei unterstützen, deinen Alltag und dein Essverhalten nachhaltig zu verändern.

Diese vorbereitende Phase hilft dabei, den Eingriff gut zu planen und realistisch einzuschätzen. Zusätzlich ist ein psychologisches Gutachten nötig, das bestätigt, dass du körperlich und seelisch auf die Operation vorbereitet bist.

Solltest du bei deinem Antrag auf Ablehnung stoßen, hast du das Recht Widerspruch einzulegen. Lass dich dazu von deiner Arztpraxis oder einer Sozialberatung unterstützen.

Häufig gestellte Fragen

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